AGB und Nutzungsbedingungen

Ein bisschen Rechtliches muss halt sein… Damit Sie immer Bescheid wissen, finden Sie hier ganz viel “Kleingedrucktes”. Aber so klein haben wir´s eh nicht geschrieben. Es soll ja lesbar bleiben.

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB): hier klicken Stand: September 2021

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB): hier klicken Stand: März 2020

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB): hier klicken Stand: Dezember 2019

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB): hier klicken Stand: Juli 2014

Unsere Nutzungsbedingungen für Mietproduktehier klicken Stand: Februar 2018

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Newtown-Web e.U.

Stand 09/2021

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Die Newtown-Web e.U. (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

(Neu)Erstellung einer Webinstallation
2. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

2.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

2.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

2.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

2.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

2.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

2.6 Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

2.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.

2.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

3.2 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.3 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Texte, Videos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

4.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

4.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

4.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

5. Termine

5.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

5.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 Der Kunde, und auch die Agentur, haben das Recht ohne Angabe von Gründen, innerhalb von 90 Tagen nach Angebotsannahme bzw. Zahlungseingang der Anzahlung, vom Vertrag zurückzutreten(Zufriedenheitsgarantie). Die Agentur verpflichtet sich in diesem Fall die Anzahlung an den Kunden binnen 14 Tagen zurückzuzahlen. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen.

5.4 Wird die Zufriedenheitsgarantie nicht in Anspruch genommen, ist nach 90 Tagen, oder bei GoLive der Webinstallation, der Restkaufpreis fällig. Wird die Zufriedenheitsgarantie nicht in Anspruch genommen, ist nach 90 Tagen, oder bei GoLive der Webinstallation, der Restkaufpreis fällig.

6. Vorzeitige Auflösung

Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung auch nach Ablauf der 90tägigen Zufriedenheitsgarantie aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird;

b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;

d) sich der Kunde ungebührlich gegenüber den Mitarbeitern der Agentur verhält

e) strafbares oder anderes gesetzwidriges Verhalten des Kunden besteht

7. Honorar

7.1 Der Honoraranspruch der Agentur entsteht, entsprechend der im Angebot festgelegten Leistungen und Modalitäten.

7.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

7.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Diese werden vom Auftraggeber nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils bei der Agentur gültigen Sätzen vergütet. Hierzu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der bei der Agentur üblichen Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den Auftraggeber oder sonstige nicht von der Agentur zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

7.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich.

7.5 Reisezeiten von Mitarbeitern der Agentur gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet, wenn nicht im Angebot etwas anderes vereinbart wurde.

7.6 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

8. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

8.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

8.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe ab Fälligkeit in Höhe von acht Prozentpunkten per anno über dem jeweiligen Basiszinssatz. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten eines Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 40,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Inkassobüros oder Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

8.4 Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

8.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

8.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.

9. Eigentumsrecht und Urheberrecht

9.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Konzepte, Mockups), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses vor Begleichung des vollständigen Kaufpreises – zurückverlangt werden. Mangels anderslautender Vereinbarung ist der Kunde nur zum unternehmensinternen Gebrauch der Webinstallation innerhalb des EWR berechtigt; der Rechenzentrumsbetrieb für Dritte oder die sonstige Zurverfügungstellung an Dritte, etwa im Wege der Vermietung, ist nicht gestattet. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

9.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ und Quellcodes wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Die Agentur ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Benutzerdokumentation oder Teile hiervon zu vervielfältigen oder an dritte Personen herausgegeben.

9.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10. Kennzeichnung

10.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Der Kunde verpflichtet sich, Urheberrechtsvermerke und Kontrollzeichen des Auftragnehmers auf der Webinstallation und/oder der Benutzerdokumentation unter keinen Umständen zu entfernen oder zu manipulieren.

10.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

11. Gewährleistung

11.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Webinstallation und bei Vorliegen – die Benutzerdokumentation – unmittelbar nach Lieferung/Leistung durch die Agentur binnen fünf Werktagen auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von zehn Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von vierzehn Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Die Agentur ist verpflichtet, die Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft der Webinstallation während der Dauer dieser Vereinbarung ohne gesonderte Berechnung aufrecht zu erhalten und die vom Kunden gemeldeten Mängel der Webinstallation binnen angemessener Frist zu beheben. Als Mangel in diesem Sinne gilt dabei jede Abweichung von den gewöhnlich vorausgesetzten oder ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften der Software. Soweit ein Mangel durch die Installation einer neuen oder verbesserten Version der Software behoben werden kann, ist der Kunde verpflichtet, die Mangelbehebung durch eine solche Neuinstallation zu akzeptieren, soweit er keine dem entgegenstehenden gewichtigen Gründe geltend machen kann. Die Kosten einer allfälligen Neuinstallation gehen zur Gänze zu Lasten der Agentur. Der Kunde verliert sämtliche Ansprüche auf Gewährleistung, wenn er die Webinstallation eigenmächtig ändert oder bearbeitet. Die Agentur garantiert, dass die Webinstallation frei von Schutzrechten Dritter ist, die eine vertragsgemäße Nutzung der Webinstallation einschränken oder ausschließen. Die Parteien werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden.

11.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

11.3 Es obliegt auch dem Kunden, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

12. Haftung und Produkthaftung

12.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

12.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

12.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens;
jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

Laufende Verträge
13. Service Level Agreement (SLA)

Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch die Agentur erfolgt, sowie nicht anders vereinbart wurde, innerhalb der normalen Arbeitszeit der Agentur. Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Auftraggebers eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl des die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiters obliegt der Agentur, die berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen.

14. Leistungsumfang

Leistungen der Agentur, die vom Auftraggeber über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom Auftraggeber nach tatsächlichem Personalund Sachaufwand zu den jeweils bei der Agentur gültigen Sätzen vergütet. Hierzu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der bei der Agentur üblichen Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den Auftraggeber oder sonstige nicht von der Agentur zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

15. Hotline-Service

Wenn im Leistungsangebot enthalten, wird die Agentur dem Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Hotline-Zeiten der Agentur bei fallweise auftretenden Problemen für Beratungen im Zusammenhang mit dem Einsatz der Webinstallation zur Verfügung stehen. Die Agentur ist berechtigt, bei wiederholter Inanspruchnahme dieser Beratung für gleichartige Probleme eine weitere vertragsgegenständliche Beratung von zusätzlichen, außerhalb dieses Vertrages liegenden, kostenpflichtigen Schulungsmaßnahmen abhängig machen.

16. Wartung

Wenn im Angebot vereinbart, wird die Webinstallation, sowie von anderen Herstellern bereitgestellten Programm-Updates in von der Agentur festgelegten Terminen upgedatet. In diesen sind Korrekturen von Fehlern, Behebung eventueller Programmprobleme, die weder beim Probelauf noch beim Praxiseinsatz innerhalb der Gewährleistung auftreten, Verbesserung des Leistungsumfanges und Änderungen der Softwareprogramme aufgrund gesetzlicher Änderungen enthalten. Gesetzliche Änderungen, die zu einer neuen Programmlogik fürhen, dh Änderungen bereits vorhandener Funktionen, die zu neuen Programmen und Programmmodulen führen, sowie eventuell notwendige Erweiterungen der Software, fallen nicht unter Leistungen dieses Vertrages. Diese Erweiterungen werden dem Auftraggeber gesondert angeboten.

17. Haftung

Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 15.000,00 je Schadenfall.

18. Vergütung

Soweit nicht vertraglich anderes vereinbart, werden einmalige Vergütungen im voraus und laufende Vergütungen jährlich im Voraus verrechnet. Die von der Agentur gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 7 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem die Agentur über sie verfügen kann. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug, ist die Agentur berechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung der erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des Auftraggebers 21 Tage überschreiten, ist die Agentur berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen und ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen, ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.

19. Wertsicherung

Sämtliche genannten Preise werden nach Maßgabe der prozentuellen Veränderung des Kollektivvertrages der Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik, des Tätigkeitsbereiches ST1 wertgesichert. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag gilt der im Jahr des Vertragsabschlusses geltende Kollektivvertrag. Die Agentur ist weiters berechtigt eine Erhöhung der in Pauschalpaketen enthaltenen Lizenzleistungen durch den Lieferanten der Agentur durch Anpassung des Paketpreises an den Kunden weiterzugeben.

20. Laufzeit des Vertrages

Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung des Angebots durch den Kunden in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 90 Tagen, vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums vor Ende der im Angebot vereinbarten Mindestlaufzeit, gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich (per EMail, Brief) erfolgen.

21. Leistungserbringung

Die Agentur schuldet für auf Stundenbasis erbrachte Leistungen die Arbeitsleistung, seitens der Agentur muss der Beweis der Leistungerbringung erbracht werden, eine Erfolgsgarantie wird damit jedoch ausgeschlossen. Angegebene Stundenschätzungen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich.

22. Vertragsauflösung

22.1 Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenem Brief, oder per Mail an die hinterlegte E-Mailadresse, vorzeitig und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder die Leistungen des anderen Vertragspartners infolge von Höherer Gewalt für einen Zeitraum von länger als 6 Monaten behindert oder verhindert werden.

22.2 Die Agentur ist überdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung geändert haben und die Agentur aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann.

22.3 Auf Wunsch unterstützt die Agentur bei Vertragsende den Auftraggeber zu den jeweiligen bei der Agentur geltenden Stundensätzen bei der Rückführung der Dienstleistungen auf den Auftraggeber oder einen vom Auftraggeber benannten Dritten.

23. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

24. Erfüllungsort und Gerichtsstand

24.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

24.2 Alle sich aus der gegenständlichen Vereinbarung ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich der Frage des Zustandekommens, der Gültigkeit, der Auflösung oder Nichtigkeit, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des für Wiener Neustadt sachlich berufenen Gerichts. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

24.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

25. Schriftformerfordernis

Diese Vereinbarung ist abschließend. Mündliche Nebenabreden, welcher Art auch immer, bestehen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung nicht. Die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Parteien ist ausgeschlossen. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

26. Salvatorische Klausel

Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als gänzlich oder teilweise unwirksam herausstellen, oder sich eine Regelungslücke ergeben, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine wirksame, dem beabsichtigten Inhalt dieser Vereinbarung möglichst nahe kommende Regelung zu vereinbaren.

27. Bestätigung

Mit seiner Unterschrift auf dem Vertrag (Angebot) erklärt der Kunde (Auftraggeber), die ihm vorgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur (Auftragnehmer), der Newtown-Web e.U., zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, diese vollinhaltlich verstanden zu haben und seine ausdrückliche Einwilligung dazu zu erteilen.

Datenschutz

Einwilligungserklärungen
Datenschutz ist Vertrauenssache und Ihr Vertrauen ist uns wichtig. Wir respektieren Ihre Privats- und Persönlichkeitssphäre. Der Schutz und die gesetzeskonforme Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten ist daher für uns ein wichtiges Anliegen.

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, E Mail-Adresse, Bankverbindungen, UID-Nummer, zum Zwecke Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an team@newtown.at widerrufen werden.

Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, die unter folgende Datenkategorien fallen:

  • Name/Firma,
  • Firmenbuchnummer,
  • Vertretungsbefugnisse,
  • Ansprechperson,
  • Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden,
  • Telefonnummer, E-Mail-Adresse,
  • Bankverbindungen,
  • UID-Nummer,

Sie haben uns Daten über sich freiwillig zur Verfügung gestellt und wir verarbeiten diese Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung zu folgenden Zwecken:

  • Betreuung des Kunden sowie
  • für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis).

Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Ein Widerruf  hat zur Folge, dass wir Ihre Daten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeiten. Für einen Widerruf wenden Sie sich bitte an: team@newtown.at

Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind weiters zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen.

Wir speichern Ihre Daten bis auf schriftlichen Widerruf. Für diesen wenden Sie sich bitte an:
team@newtown.at.

Auftragsdatenverarbeitervertrag
Sie können den Auftragsdatenverarbeitervertrag jederzeit per Mail an team@newtown.at anfordern.

Rechtsbehelfsbelehrung
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig.